Bireva Software = Buerosoftware fuer Schweizer KMU

zurück
zur
Haupt-
seite
Bireva

Mehrwertsteuer FrageSaldosteuersätze
Ob effektive Abrechnung oder Saldosteuersätze, BIREVA-FIBU erstellt die MWST-Abrechnung automatisch. - Machen Sie einen Test mit unserem kostenlosen Demoprogramm: entweder unter Download laden oder eine Installationsdiskette bestellen !

ganz
nach
unten
nach unten

Weitere hilfreiche Seiten für Bireva-Programm-Anwender:
Jahresabschluss <<>> Fragen+Antworten <<>>Tipps+Tricks <<>> Birevakunden

 

.
Die in der Bireva-Fibu integrierte neue MWST-Abrechnung, inkl. Formulardruck, hat sich unterdessen bewährt. Es sind keinerlei Fehlermeldungen eingegangen.

Haben Sie die allerletzte Programmversion Nr. 467 bereits herunter geladen? Wenn Sie immer noch über keine Internet-Verbindung verfügen oder keinen Zugriffs-Code (kein Update-Vertrag!) haben, melden Sie sich bitte bei <BIREVA SOFTWARE>

Sollten Sie aber z.B. auf einem Zweitcomputer über Internetanschluss verfügen, können Sie die neue Version ganz einfach über Email bestellen. Sie erhalten dann diese ebenfalls über Email, mit genauen Installationsanleitungen.



Beamtendeutsch und Papierdeutsch in der MWST-Verwaltung

Seit dem Lachanfall von Bundesrat Merz wissen wir alle, dass das schweizerische Beamtendeutsch unvorhergesehene Nebenwirkungen erzeugen kann. Und dabei hat Bundesrat Merz ja noch Glück gehabt, dass er nicht den weiter unten erwähnte Artikel 3 des MWST-Gesetzes zitieren musste, sonst wäre er noch heute von Lachkrämpfen geschüttelt !!!

Das neue MWST-Gesetz ist leider auch wieder im alten, verknorzten Beamtendeutsch verfasst. Es ist noch komplizierter geworden und das Abrechnungsformular noch umfangreicher und unübersichtlicher.

Die Definition der Steuerpflicht geschieht ausnahmslos mittels den unverständlichen Begriffen 'Entgelt', 'entgeltlich' oder 'unentgeltlich'. Es gibt kein einziges kantonales Steuergesetz, in dem noch diese unsäglichen Begriffe verwendet werden. Auch das Gesetz über die Direkte Bundesteuer DBG ist in geläufigem, klar veständlichen Deutsch verfasst und kommt ohne die erwähnten Begriffe aus.

Gemäss Duden werden 'Entgelt', 'entgeltlich' und 'unentgeltlich' als papierdeutsche Ausdrücke bezeichnet.
Im MWST-Gesetz wird in der Regel 'entgeltlich' für 'steuerpflichtig' und 'unentgeltlich' für 'nicht pflichtig' verwendet..

Die Verfasser des neuen MWST-Gesetzes waren sich wohl längst bewusst, dass bei den erwähnten Begriffen ein akuter Erklärungsnotstand herrschte und wollten diesen im neuen Gesetz endlich durch eine entsprechende Erläuterung beheben. Allerdings scheinen sie die Bedeutung selber auch nicht so genau gekannt zu haben! So findet man also in Art. 3 folgende neue Definition:

'Entgelt: Vermögenswert den der Empfänger oder die Empfängerin oder an ihrer Stelle eine Drittperson für den Erhalt einer Leistung aufwendet.'

Diese Erläuterung ist eher ein Rätsel als eine Erklärungen. Mit 'einen Vermögenswert für eine Leistung aufwenden' ist vermutlich das gemeint, was jeder normale Schweizer als 'eine Leistung erwerben' bezeichnet. Warenlieferungen sind offensichtlich keine Entgelte mehr und in der absolut unnötigen geschlechtsneutralen Aufzählung werden juristische Personen nicht erwähnt, obschon auschliesslich Letztere sindMWST-pflichtig sind.

Zudem ist die Definition auch noch grundfalsch. Entgelt wird im MWST-Gesetz durchwegs verwendet um den steuerpflichtigen Nettowert (vor Steuer) einer Ware oder Leistung zu bezeichnen. Wenn Jemand einen 'Vermögenswert für den Erhalt einer Leistung aufwendet' bezahlt er dafür den Verkaufspreis in welchen die MWST bereits inbegriffen ist.

Auf der Webseite http://www.steuerlexikon-online.de/Entgelt.html wird derselbe Begriff in für jedermann in leicht verständlicher deutschen Sprache folgendermassen klar und eindeutig wie folgt definiert:

'Als Entgelt gilt jede Art der Gegenleistung, die ein Unternehmer für seine Waren / Leistungen abzüglich der Umsatzsteuer erhält'

Es ist klar, dass sich das neue Gesetz nicht mehr so schnell ändern lässt, aber die MWST-Verwaltung hätte es in der Hand, wenigstens Wegleitung und Publikationen in klarem und verständlichem Deutsch zu veröffentlichen. Dabei könnten sie sich ein Beispiel an den kantonalen Steuerverwaltungen nehmen, welche ihren Steuerpflichtigen jedes Jahr mit der Steuererklärung leicht verständliche und in gutem Deutsch verfasste, anwenderfreundliche Wegleitungen abgeben.

Eine Hilfe ist allerdings in Sicht:

Die Volksinitiative der FDP zum Kampf gegen die Bürokratie, welche explizit auch ein vereinfachtes MWT-Gesetz verlangt, muss unbedingt unterstützt werden >> www.buerokratiestopp.ch

.

Tipps und Tricksrund ums Fibujournal

Bireva Fibu: Journal trennen:
Wenn Sie in einem Journal über das Geschäftsjahr hinaus gebucht haben oder bei Änderung des Geschäftsjahres, kann es vorkommen, dass Sie ein bestehendes Journal trennen müssen. Angenommen Sie hätte in der Buchhaltung TEST99 Buchungen der Jahre 1999 und 2000 erfasst und möchten diese nach Kalenderjahr trennen. Gehen Sie folgendermassen vor:

1. Erstellen Sie eine Datensicherung der Fibu TEST99 z.B. auf Floppydisk oder UBS Stick.
2. Die so erstellte Sicherung befindet sich in einem Ordner TEST99.FIB - Benennen Sie diesen um in: TEST00.FIB
3. Kopieren Sie diesen Ordner von der Sicherung in den Ordner 'C:\BIREVA'.
4. Starten Sie das Fibuprogramm und wählen die Buchhaltung TEST00. - Sortieren Sie das Journal und suchen die letzte Buchung 1999 (mit Menüpunkt 'Journal Sichten'). Beachten Sie die Zeilennummer. Löschen Sie nun das Journal ab Zeile 1 bis zur gefundenen Zeilennummer. Es verbleiben damit nur Buchungen 2000 im Journal.
5. Starten Sie nun TEST99. - Sortiern Sie ebenfalls das Journal und suchen die erste Buchung mit Datum 2000. Löschen Sie das Journal ab dieser Buchungsnummer bis zum Ende. Es verbleiben somit nur Buchungen 1999.
6. Menüpunkt 'Saldovortrag' wählen und noch den Saldovortrag von 1999 ins 2000 ausführen.

Bireva Fibu: Journal vereinigen:
Wenn Sie eine Buchhaltung gelegentlich vom Büro nach Hause nehmen um dort weiter zu buchen und nachher vergessen, die Buchhaltung im Büro zu aktualisieren, kann es vorkommen, dass Sie einen Teil eines Journals von der einen in die andere Buchhaltung exportieren möchten. Gehen Sie folgendermassen vor: (angenommen Ihre Fibu heisse wieder 'TEST00')

1. Starten Sie die Buchhaltung zu Hause und wählen Menüpunkt 'Auf Drucker: Journal'. Dort bezeichnen Sie die Zeilennummern Von-Bis, die Sie exportieren möchten. Durch Betätigen des Schalters 'EXPORT' wird in Ordner 'C:\bireva\test00.fib' eine Datei 'JURNAL.APX' erstellt. (gleichzeitig wird auch noch eine Exportdatei 'JURNAL.TXT'' für Weiterbearbeitung z.B. mit Excel erstellt.)
2. Kopieren Sie die Datei 'JURNAL.APX' auf eine Diskette und benennen sie um in 'JURNAL.APP'. (APP von append = anhängen)
3. Im Büro kopieren Sie diese so umbenannte Datei in den Ordner 'C:\bireva\test00.fib'.
4. Starten Sie nun die Fibu TEST00 ganz normal. Die Datei 'JURNAL.APP' wird beim Aufstarten automatisch am bestehenden Journal angehängt und nachher gelöscht.

Eine einfachere Methode zum Importieren eines Journals geht so: Sichern Sie die FIBU, deren Journal Sie exportieren möchten, ganz normal auf Diskette. (Löschen Sie vorgängig Buchungszeilen, die nicht exportiert werden sollen). Starten Sie nun die FIBU in die Sie das Journal importieren möchten und betätigen im Startfenster die Taste F10. (Es gibt neuerdings Tastaturen, welche die F-Tasten sperren. In diesem Fall müssten Sie die Sperre zuerst aufheben).

Geschützte Buchungen oder Passwort ändern:
Alle automatischen Buchungen sind geschützt und können nur mit Hilfe eines Mastercodes geändert werden. Es betrifft dies Eröffnungs-Buchungen (E), Mwst-Buchungen (A) und Lohn-Buchungen (L), aber auch die Totalsperrung nach einem definitiven Saldovortrag. Ein bestehendes Passwort kann nur über den Mastercod geändert werden.

Mastercod aktivieren: (gilt für LOHN und FIBU!)
Ab Programmversion 01.12.2003: Programm normal aufstarten und im Hauptmenü Umschalttaste und gleichzeitig Taste <Pause/Break> betätigen Unter Menüpunkt 'FIRMA' wird nun ein bestehendes Passwort sichtbar und kann geändert werden. In FIBU, unter Menüpunkt 'BUCHEN', können Sie jetzt jede geschützte Zeilen löschen oder mutieren, dies allerdings in eigener Verantwortung.

.

nach oben
wieder
nach
oben
BIREVA . SOFTWARE
Postfach 804, 8604 Volketswil, ZH (Schweiz), Tel: 044 946.23.33, Natel: 077 404.97.60
nächst
auf
nächste
Seite

aktualisiert am: 26.09.2010