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Beamtendeutsch und Papierdeutsch in der MWST-Verwaltung Seit dem Lachanfall von Bundesrat Merz wissen wir alle, dass das schweizerische Beamtendeutsch unvorhergesehene Nebenwirkungen erzeugen kann. Und dabei hat Bundesrat Merz ja noch Glück gehabt, dass er nicht den weiter unten erwähnte Artikel 3 des MWST-Gesetzes zitieren musste, sonst wäre er noch heute von Lachkrämpfen geschüttelt !!! Das neue MWST-Gesetz ist leider auch wieder im alten, verknorzten Beamtendeutsch verfasst. Es ist noch komplizierter geworden und das Abrechnungsformular noch umfangreicher und unübersichtlicher. Die Definition der Steuerpflicht geschieht ausnahmslos mittels den unverständlichen Begriffen 'Entgelt', 'entgeltlich' oder 'unentgeltlich'. Es gibt kein einziges kantonales Steuergesetz, in dem noch diese unsäglichen Begriffe verwendet werden. Auch das Gesetz über die Direkte Bundesteuer DBG ist in geläufigem, klar veständlichen Deutsch verfasst und kommt ohne die erwähnten Begriffe aus. Gemäss
Duden werden 'Entgelt', 'entgeltlich' und 'unentgeltlich'
als papierdeutsche Ausdrücke bezeichnet. Die Verfasser des neuen MWST-Gesetzes waren sich wohl längst bewusst, dass bei den erwähnten Begriffen ein akuter Erklärungsnotstand herrschte und wollten diesen im neuen Gesetz endlich durch eine entsprechende Erläuterung beheben. Allerdings scheinen sie die Bedeutung selber auch nicht so genau gekannt zu haben! So findet man also in Art. 3 folgende neue Definition: 'Entgelt: Vermögenswert den der Empfänger oder die Empfängerin oder an ihrer Stelle eine Drittperson für den Erhalt einer Leistung aufwendet.' Diese Erläuterung ist eher ein Rätsel als eine Erklärungen. Mit 'einen Vermögenswert für eine Leistung aufwenden' ist vermutlich das gemeint, was jeder normale Schweizer als 'eine Leistung erwerben' bezeichnet. Warenlieferungen sind offensichtlich keine Entgelte mehr und in der absolut unnötigen geschlechtsneutralen Aufzählung werden juristische Personen nicht erwähnt, obschon auschliesslich Letztere sindMWST-pflichtig sind. Zudem ist die Definition auch noch grundfalsch. Entgelt wird im MWST-Gesetz durchwegs verwendet um den steuerpflichtigen Nettowert (vor Steuer) einer Ware oder Leistung zu bezeichnen. Wenn Jemand einen 'Vermögenswert für den Erhalt einer Leistung aufwendet' bezahlt er dafür den Verkaufspreis in welchen die MWST bereits inbegriffen ist. Auf der Webseite http://www.steuerlexikon-online.de/Entgelt.html wird derselbe Begriff in für jedermann in leicht verständlicher deutschen Sprache folgendermassen klar und eindeutig wie folgt definiert: 'Als Entgelt gilt jede Art der Gegenleistung, die ein Unternehmer für seine Waren / Leistungen abzüglich der Umsatzsteuer erhält' Es ist klar, dass sich das neue Gesetz nicht mehr so schnell ändern lässt, aber die MWST-Verwaltung hätte es in der Hand, wenigstens Wegleitung und Publikationen in klarem und verständlichem Deutsch zu veröffentlichen. Dabei könnten sie sich ein Beispiel an den kantonalen Steuerverwaltungen nehmen, welche ihren Steuerpflichtigen jedes Jahr mit der Steuererklärung leicht verständliche und in gutem Deutsch verfasste, anwenderfreundliche Wegleitungen abgeben. Eine Hilfe ist allerdings in Sicht: Die Volksinitiative der FDP zum Kampf gegen die Bürokratie, welche explizit auch ein vereinfachtes MWT-Gesetz verlangt, muss unbedingt unterstützt werden >> www.buerokratiestopp.ch |
| Tipps und Tricks Bireva Fibu: Journal trennen: 1. Erstellen Sie eine Datensicherung der
Fibu TEST99 z.B. auf Floppydisk oder UBS Stick. Bireva Fibu: Journal vereinigen: 1. Starten Sie die Buchhaltung zu Hause
und wählen Menüpunkt 'Auf Drucker: Journal'. Dort
bezeichnen Sie die Zeilennummern Von-Bis, die Sie
exportieren möchten. Durch Betätigen des Schalters
'EXPORT' wird in Ordner 'C:\bireva\test00.fib' eine Datei
'JURNAL.APX' erstellt. (gleichzeitig wird auch noch eine
Exportdatei 'JURNAL.TXT'' für Weiterbearbeitung z.B. mit
Excel erstellt.) Eine einfachere Methode zum Importieren eines Journals geht so: Sichern Sie die FIBU, deren Journal Sie exportieren möchten, ganz normal auf Diskette. (Löschen Sie vorgängig Buchungszeilen, die nicht exportiert werden sollen). Starten Sie nun die FIBU in die Sie das Journal importieren möchten und betätigen im Startfenster die Taste F10. (Es gibt neuerdings Tastaturen, welche die F-Tasten sperren. In diesem Fall müssten Sie die Sperre zuerst aufheben). Geschützte Buchungen oder Passwort
ändern: Mastercod aktivieren: (gilt
für LOHN und FIBU!) |
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aktualisiert am: 26.09.2010