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A - VORBEREITUNG 2. Prüfen ob die Eröffnungsbuchungen (Saldovortrag) mit dem Abschluss des Vorjahres übereinstimmen und das Eröffnungskonto Saldo Null aufweist. 3. Kontrollieren Sie Kreditoren, Transitorische Aktiven+Passiven. Die Vortragssaldi müssen zurück gebucht sein und, bevor Sie die neuen Abschlussbuchungen vornehmen, die Kontensaldi auf Null stehen. 4. Überprüfen Sie die Mehrwertsteuer. Sind wirklich alle Erträge abgerechnet worden. Haben sie Eigenleistungen und Privatbezüge berücksichtigt? Ist die MWST-Schuld des 4. Quartals entweder im MWST-Konto oder in Kreditoren erfasst? Bei Margenabrechnung im Autogewerbe muss der Ertrag aus der Margenberechnung berücksichtigt sein. 5. Alle Kontenauszüge sichten und prüfen ob offensichtliche Fehlbuchungen auffallen. Verwenden Sie für gleiche Vorgänge immer gleiche Buchungstexte. 6. Lassen Sie das Journal unter Menüpunkt <Prüfen> überprüfen. Es dürfen keinerlei Fehler angezeigt werden. 7: Gemäss AHV-Verordnung, Art. 27, müssen die AHV-Beiträge des Inhabers einer Einzelfirma separat ausgewiesen werden. 8. Wenn alle die vorerwähnten Punkte in
Ordnung sind, sortieren Sie das Journal unter Menüpunkt
<Sortieren>. B - ABSCHLUSSBUCHUNGEN 2. Transitorische Passiven: Ausstehende Rechnungen, deren genaue Betrag noch nicht bekannt ist, werden geschätzt und in TP gebucht. Berücksichtigen Sie auch die ausstehenden Schlussabrechnungen von AHV, SUVA und Versicherungen, sowie die noch zu erwartenden Rechnungen des Treuhänders und Steuerexperten. Machen Sie im weiteren unter TP allfällige Rückstellungen für spezielle Risiken, wie Garantie, Prozesskosten oder geschuldete Marchzinsen. Kreditoren und Trans. Passiven werden mit BIREVA-FIBU automatisch zurückgebucht, sofern diese per Abschlussdatum eingebucht worden sind. 3. Transitorische Aktiven: Noch im alten Jahr bezahlte Rechnungen, welche bereits das neue Jahr betreffen. Z.B. vorausbezahlte Prämien für Mieten, Versicherungen, Abonnemente usw. gehören in die TA. Um solche Abgrenzungen zu vermeiden, ist es empfehlenswert, die entsprechenden Rechnungen erst im neuen Jahr zu bezahlen. Marchzinsen auf Wertschriften, ausstehende Gutschriften oder Rückvergütungen sind ebefalls Trans. Aktiven. 4. Abschreibungen: Berechnen Sie die Abschreibungen gemäss den von den kantonalen Steuerämtern herausgegebenen Abschreibungslisten oder den in den Vorjahren angewandten Abschreibungssätzen. z.B. Mobiliar, Einrichtungen 25%, Maschinen, Computer, Fahrezuge 40%, Werkzeug 45%. 5. Verzinsungen: Berechnen Sie Zinsen auf Darlehen und Guthaben, sofern Zinsen geschuldet sind. Bei Aktiengesellschaften müssen alle Kontokorrente von Aktionären zu den von der eidg. Steuerverwaltung vorgeschriebenen Sätzen verzinst werden. 6. Fremdwährungen: Stimmen Sie Ihre in SFR geführten Fremdwährungskonti mit dem entsprechenden Bankauszug ab. Verbuchen Sie Kursdifferenzen in ein Kursausgleichskonto. Bei WIR-Guthaben müssen Sie ebenfalls eine Wertberichtigung vornehmen. 7. Privatbezüge: Private Anteile an Autokosten, Spesen, Telefon, Elektrisch, Mieten etc. sind zu berücksichtigen. Diese Buchungen sollten korrekterweise vor der MWST-Abrechnung gemacht und mit MWST-Cod versehen werden. Beachten Sie auch die Weisungen zum neuen Lohnausweis in Bezug auf Privatanteile ! 8. Debitoren: Weisen Sie den Debitorenstand auf einer Debitorenliste aus und aktualisieren Sie den Saldo des Debitorenkontos. Passen Sie gegebenenfalls auch das Delkredere an den neuen Debitorenstand an. (z.B. Delkredere = 7 bis 10% der Debitoren) 9. MWST auf Debitoren und Kreditoren: Wenn Sie vereinnahmt abrechnen, müssen Sie die noch nicht abgerechnete Mehrwertsteuer auf Debitoren in die TP, die der Kreditoren in die TA buchen. Bei einem MwSt-Satz 7.6% rechnen Sie mit 7% von den Bruttobeträgen. 10. Angefangene Arbeit: Machen Sie eine Zusammenstellung der noch nicht verrechneten fertigen, fast fertigen oder angefangenen Arbeiten und bewerten Sie diese. Aktualisieren Sie den betr. Kontensaldo. Stille Reserven in dieser Position sind üblich.. 11. Inventar: Erstellen Sie ein Inventar (unterzeichnen) des Warenlagers und bereinigen Sie die entsprechenden Kontensaldi. Auf dem Warenlager sind stille Reserven bis zu 30% vom Warenwert zulässig. Konsultieren Sie diesbezüglich Ihren Treuhänder. 12. Durchlaufkonti: Wenn Sie ein Lohnzahlungskonto oder andere Durchlaufkonti führen, kontrollieren ob diese auf Null stehen. 13. Bilanz: Prüfen Sie sorgfältig jede Bilanzposition, ob vorhanden und korrekt bewertet.- Vergleichen Sie mit dem Vorjahresabschluss um nichts zu vergessen. 14. Ausdruck: Wenn alles korrekt verbucht ist, drucken Sie Bilanz und Erfolgsrechnung aus. - Das Ergebnis (Gewinn/Verlust) muss auf beiden Dokumenten identisch sein. 15. Privatkonto: Bei Einzelfirmen buchen Sie den Saldo des Privatkontos oder der Privatkonten an Eigenkapital, so dass alle Privatkonten auf Null stehen. 16. Gewinnverbuchung: Bei Einzelfirmen wird der Gewinn direkt ins Eigenkapital gebucht, bei anderen Firmenformen an Gewinnvortrag. Beispiel einer Gewinnverbuchung: Soll: 8000 Jahreserfolg an Haben: 2700 Eigenkapital. Bei Verlust: umgekehrte Konti. Bei einer AG ist zu beachten, dass jedes Jahr 5% des Reingewinnes als 'Gesetzliche Reserve' zu verbuchen ist, bis dieser Posten 20% des Aktienkapitals erreicht hat. 17. Saldovortrag: Unter Menüpunkt
<Vortrag> können Sie das neue Jahr eröffnen und
den Vortrag entweder definitiv oder provisorisch
ausführen. Machen Sie den Vortrag nur provisorisch bis
der Treuhänder die Buchhaltung geprüft hat. Solange der
Vortrag nicht definitiv ist, können Sie gleichzeitig im
neuen und alten Jahr buchen. (Sperrung nach versehentlich
definitivem Vortrag wieder aufheben: im Hauptmenü des
Fibuprogrammes Taste <Break> betätigen !!!) C - GEWINNOPTIMIERUNG Eine Gewinnoptimierung muss langfristig geplant werden. In gewinnschwachen Jahren sollen z.B. das Lager und die angefangenen Arbeiten eher hoch bewertet und Rückstellungen eher herabgesetzt werden. Damit entsteht für folgende gewinnstarke Jahre wieder mehr Spielraum. Ausserdem schwankt so der Gewinn weniger starkt von Jahr zu Jahr. Ein oft übersehene Möglichkeit, in
einem guten Jahr den Gewinn zu reduzieren, ist das Bilden
einer Arbeitgeber-Beitragsreserve in der Pensionskasse.
Eine solche muss allerdings vor Ablauf des Jahres
einbezahlt werden und kann in einem späteren Verlustjahr
jederzeit zum Begleichen der BVG-Beiträge wieder
herangezogen werden. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei
Ihrer Pensionskasse über die Modalitäten und die Höhe
einer solchen Reserve. |
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aktualisiert am: 22.05.2009