Bireva Software = Buerosoftware fuer Schweizer KMU

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Bireva

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Stellen Sie Ihre Fragen in Zusammenhang mit den Bireva-Programmen. Ob programmtechnische, buchhalterische oder sonstige Probleme, senden Sie einfach ein kurzes Email an die im Programm erwähnte Email-Adresse
Weitere Informationen und Neuigkeiten in den Programmen FIBU und LOHN finden Sie unter
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MWST 2010:
Ab 1. Jan. 2010 tritt das neue MWST-Gesetz in Kraft. Die MWST-Pflicht besteht neu erst ab einem Jahresumsatz von Fr. 100'000 und die Saldosteuermethode kann bis zu einem Umsatz von 5 Millionen angewandt werden. Die bisherigen MWST-Sätze gelten unverändert weiter. Halbsätze fallen weg. Für Essen und Getränke (bisher 50% Vorsteuerabzug) kann also die ganze Vorsteuer zurück gefordert werden. Die Margenbesteuerung im Occasionenhandel wird aufgehoben. Dafür darf beim Einkauf einer zum Verkauf bestimmten Occasion Vorsteuer zurückgefordert werden, auch wenn der Verkäufer nicht der MWST untersteht (fiktive Vorsteuer), zudem muss der Weiterverkauf mit ausgwiesener MWST erfolgen.

Ab 4. März 2010 wird mit einer neuen Fibu-Version Nr. 442 nur noch die MWST 2010 und das neue Abrechnungsformular berücksichtigt. Abrechnungen älter als 2010 könnend damit nicht mehr erstellt werden! (Für Notfälle wird das Fibuprogramm Version 2009 selbstverständlich weiterhin verfügbar sein.)

Bis heute sind alle Kundenreaktionen betr. MWST-Abrechnung 1.Q.1010 positiv. Fehlermeldungen sind keine eingetroffen. Somit kann die recht aufwendige Umprogrammierung der MWST-Abrechnung auf das neue Formular als voller Erfolg bezeichnet werden!

Antiviren-Programm:
Sofern Sie über Internetanschluss verfügen versuchen Hacker und andere Kriminell ununterbrochen in Ihren Computer einzudringen um Schäden zu verursachen oder Passwörter für Bankkonten oder Kreditkarten zu stehlen. Ist Ihr Computer genügend geschützt ???
Seit Kurzem steht ein einmaliger Schutzmechanismus von Microsoft zur Verfügung: <Security Essentials> !!! (Um nicht in Rechtshändel mit anderen Anbietern verwickelt zu werden, hängt Microsoft diese Tatsache offensichtlich nicht an die grosse Glocke)
Deinstallieren Sie alle bisherigen Antiviren-Programme und installieren das kostenlose <Security Essentials>. Dieser umfassende Schutz überwacht Ihren Computer ständig im Hintergrund und wehrt alle Angriffsversuche ab. Zudem wird er automatisch immer an die neuesten Bedrohungen angepass
t.
Hier abholen: http://www.microsoft.com/security_essentials/support.aspx?mkt=de-de


Ihre Fragen - Unsere Antworten:

LOHN

Die SUVA stellt die jedes Jahr aktualisierte Broschüre Nr. 1313 kostenlos zur Verfügung. In dieser werden alle möglichen und unmöglichen Lohnarten in Bezug auf AHV- und UVG-Pflicht behandelt. Diese Broschüre gehört zur Pflichtlektüre für jeden, der mit Löhnen zu tun hat. Bezugsquelle: http://www.suva.ch/home/suvapro (unter Rubrik 'Infomittel und Publikationen).

Das BIREVA Lohnprogramm wurde von der SUVA (Kreisdirektion Aarau) geprüft und am 20.03.1990 unter der Bezeichnung <BIREVA-LOHN> genehmigt. Seither kontrollieren AHV- und SUVA-Revisoren bei allen Anwendern regelmässig die Korrektheit der Lohnabrechnungen. Es ist bisher überhaupt noch nie eine Beanstandung eingegangen.
Die Berechnung der Löhne erfolgt unter dem Jahr mit dem ALV-Monatsmaximum und im Dezember mit dem Jahresmaximum. Einzel- oder Jahreslöhne werden daher nur korrekt abgerechnet, wenn sie entweder im Dezember verbucht oder
aber unter Menüpunkt 'Löhne erfassen' im Feld <Auszahlung J/N> mit einem 'E' für Einmalzahlung gekennzeichnet werden. Bei einem Austritt im Laufe des Jahres muss die letzte Lohnabrechnung unbedingt mit eingesetztem Austrittsdatum erfolgen, damit das Programm eine Schlussabrechnung vornimmt.
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Frage: - Nach einer Firmengründung per 01.07.2009 muss der erste Lohn per Juli erstellt werden. Das Programm möchte aber immer den Januarlohn verbuchen. Wie muss ich vorgehen um den Juli zu verbuchen?
Antwort: Das Programm geht immer davon aus, dass der erste Lohn im Januar anfällt. Ist dies z.B. bei einer neuen Firma nicht der Fall, muss unter Menüpunkt <FIRMA> dem Lohnjahr der entsprechende Monat vorangesetzt werden.Lesen Sie den Infotext im gelben Feld.

Frage: - Wie behandelt man Vorschüsse im Lohn- und Fibuprogramm ?
Antwort: - Ein Vorschuss oder Darlehen wird nie als Lohn ausbezahlt, sondern direkt als Kasse- oder Bankbezug verbucht. Als Gegenkonto kann direkt das Lohnzahlungskonto verwendet werden. Aber auch 'Transitorische Aktiven' wäre möglich, weil ja ein Vorschuss bis zur Rückzahlung, buchhalterisch gesehen, ein Aktivposten ist. Wenn Vorschüsse aber häufig sind, sollte ein spezielles Konto, wie z.B. '1350 Durchlaufkonto Vorschüsse' eröffnet werden. Beim Rückfordern über Lohn verwenden Sie die Abzugslohnart './. Abzug Vorschuss' und setzen unter <Verbuchen>/<Fibu-Konten> für den Fibuübertrag genau das bei der Auszahlung verwendete Konto ein.

Frage: - Wie erfasse ich Privatfahrten mit Geschäftsauto im Lohn ?
Antwort: - Kostenlose Privatfahrten mit Geschäftsautos oder andere geldwerte Leistungen müssen als Lohnbestandteile abgerechnet werden, weil sie AHV/ALV- und steuerpflichtig sind. Im Lohn, unter Menüpunkt <Lohnarten> aktivieren Sie mit Schalter <KATALOG EIN> eine diesbezügliche Lohnart mit korrekter Ziffer gemäss Lohnausweis. z.B.: 'Privatanteile Auto 2.2' und setzen in Menüpunkt <Erfassen> den Betrag ein (0,8%/mtl. des Kaufpreises, mind. Fr. 150/mtl).- Mit einer Abzugslohnart z.B.: Nr. 24 './. Abzug Privatanteile' ziehen Sie denselben Betrag sogleich wieder ab, die Leistungen sind ja bereits bezogen. Mit diesen beiden Vorgängen sind Sozialleistungs-- und Steuerpflicht erfüllt. Für das Fibuübertragskonto im Lohn unter <Verbuchen>/<Fibukonten> verwenden Sie ein Konto wie 'Lohnrückbehalt' oder 'Div. Lohnabzüge. Die MWST entfällt ab 1.1.2010.

Diese recht komplizierten Abläufe können allerdings umgangen werden:
Wird nämlich eine geldwerte Leistung mit einer normalen MWST-pflichtigen Rechnung belastet und vom MA beglichen, ist ein Erfassen im Lohn überflüssig. Siehe Wegleitung AHV/SUVA 1313/1 Seite 11, Art.15 und Wegleitung zum Lohnausweis 605.040.18, Seite 7, oberster Absatz !

Frage: - Ist es möglich eine Lohnabrechnung einer bereits verbuchten Auszahlung zu drucken.
Antwort: - Lohnabrechnungen vor dem Verbuchen immer in 2 Exemplaren drucken! 1 Exempar für Ihr Archiv! Wegen der automatischen Berechnung des ALV und UVG-Monatsmaximums können Abrechnungen vor und nach dem Verbuchen unterschiedlich sein. Eine neue Lohn-Version, welche erlaubt Abrechnungen des allerletzten verbuchten Lohnes auszudrucken, is neu im Internet aufgeschaltet,

Frage: - Mein Drucker druckt die neuen Lohnausweise ohne Zahlen, die Betragsfelder sind komplett leer.
Antwort: - Ältere Drucker können evtl. den Hintergrund nicht drucken. Setzen sie im Lohnprogramm unter <Lohnausweis> die Option
'Hintergrund Felder' auf 'ohne'

Frage: - Gibt es eine Möglichkeit im Lohnprogramm den Ablauf von Kinderzulagen zu überwachen?
Antwort: - Ja. Unter Menüpunkt 'MA-Stämme' ein Stamm auswählen, dann Taste <F1> betätigen und Anleitung befolgen!

Frage: - Wieso werden die Abzüge für die KTG-Versicherung im neuen Lohnausweis nicht berücksichtigt ?
Antwort: - Auch im alten Lohnausweis war dies schon der Fall, nur ist es dort weniger aufgefallen, weil kein Nettolohn ausgewiesen wurde. Bei der KTG-Versicherung handelt es sich um eine nicht ogbligatorische Versicherung deren Prämien der Mitarbeiter selber in seiner Steuererklärung unter 'Versicherungsprämien' geltend machen kann. Zu diesem Zweck wird ab Version 25.01.2008 der KTG-Abzug unter 'Bemerkungen' aufgeführt.

Frage: - Wie werden Entschädigungen der Mutterschaftversicherung behandelt ?
Antwort: - Wie andere EO-Entschädigungen sind solche Entschädigungen AHV/ALV-, nicht aber UVG-pflichtig. (Lohnart 19 verwenden!)

Frage: - Wie behandle ich im Lohnprogramm eine einmalige, jährliche Zahlung für. Verwaltungsratshonorar ?
Antwort: - Verwaltungsratshonorar für mitarbeitende Verwaltungsräte: das Honorar wird wie ein ganz gewöhnlicher Lohn behandelt. Für Verwaltungsräte ohne Lohnbezüge: das Honorar ist AHV-pflichtig aber nicht UVG-pflichtig. Setzen Sie letzterenfalls den Suvacod auf Null.
Damit ALV-Maximum und Renterfreibetrag korrekt fürs ganze Jahr berechnet werden, müssen Sie eine solche Lohnverbuchung entweder im Monat Dezember vornehmen oder aber in Menüpunkt <Löhne erfassen> unter <Auszahlung J/N> den Buchstaben <E> für Einmallohn einsetzen.

Frage: Ein pensionierter Mitarbeiter hat nach Erreichen des Rentenalters noch Aushilfsarbeiten geleistet und dafür einige Lohnzahlungen erhalten. Das Programm hat aber für die AHV-Abrechnung nur 8 Renterfreibeträge zu 1'400.- anstatt den Jahresfreibetrag von Fr. 16'800.- angerechnet.
Antwort: - Wenn 8 Rentnerfreibeträge angerechnet wurden, erfolgte die letzte Auszahlung wohl im Monat August. Zu diesem Zeitpunkt geht das Programm davon aus, dass noch weitere Zahlungen folgen würden. Um Rentnerfreibeträge und ALV-Maximum korrekt zu berechnen, muss eine Einmalzahlung entweder im Dezember verbucht oder mit 'E' markiert werden, siehe obiger Absatz.

Frage: - Wieso zieht das Lohnprogramm einem über 17-jährigen Lehrling keine AHV ab ? - Das Geburtsdatum ist richtig eingesetzt.
Antwort: - Die AHV-pflicht beginnt nicht sofort nach dem 17. Geburtstag, sondern erst am 1.1. des Folgejahres. Kontrollieren Sie aber auch unter dem 1. Menüpunkt <FIRMA> ob das richtige Lohnjahr eingesetzt ist.

Frage: - Ein Mitarbeiter hat das Rentenalter im Laufe des Monats erreicht, trotzdem berechnet das Programm noch AHV und ALV.
Antwort: - Das gesetzliche Rentenalter beginnt nicht sofort nach Erreichen des Rentenalters. sondern erst am 1. des darauf folgenden Monats.

Frage: - Ein Kadermitarbeiter hat eine spezielle Taggeldversicherung mit fixem Beitrag. Kennt das Programm nur prozentuelle Abzüge?
Antwort: - Sie können im Feld <KTG-Abzug> auch Fixbeiträge einsetzen.

Frage: - Nach einem Systemabsturz ist das Lohnjournal verschwunden, Gibt es eine Rettung ?
Antwort: - Starten Sie das Programm bis zum 1. Startfenster. Setzen Sie im oberen Feld Ihre Initalen und im Unteren betätigen Sie die Taste F11. Es erscheint nun der Laufwerksbuchstabe Ihrer letzten Datensicherung. Sie können das Laufwerk auch noch ändern. Dann betätigen Sie nochmals F11 und es erscheint ein Verzeichnis Ihrer Datensicherungen. Klicken Sie auf den gewünschten Lohn und starten diesen. Sofern Sie eine Datensicherung auf letztem Stand ausgeführt hatten, sind die Lohndaten nun wieder vorhanden. Wenn nicht, konsultieren Sie Bireva Software, welche noch Zugriff auf Sicherungen hat, welche das Lohnprogramm selbständig im Hintergrund ausführt.

Frage: - Einem neuen Mitarbeiter mit Monatslohn Fr. 11'000.- werden bei der ersten Lohnabrechnung im Januar ALV- und SUVA-Abzüge nur für einen Lohn von Fr. 9'450.- berechnet. Da das ALV-Monatsmaximum aber 10'500 ist, kann doch was nicht stimmen!
Antwort: - Ein ALV-/SUVA-Maximum von gegenwärtig Fr.126'000/Jahr. entspricht einem Tagesmaximum von Fr. 350.-. (Jeder Monat, inkl. Feb. wird zu 30 Tage gerechnet). Somit entspricht Fr. 9'450.- genau 27 Tagen à 350. Das Programm berücksichtigt, dass Sie offensichtlich als Eintrittsdatum den 3. Januar eingesetzt haben. Wenn der Eintritt gemäss Vertrag so festgelegt wurde so ist die Abrechnung absolut korrekt.
Versicherungsbeginn ist immer Eintrittstag und Versicherungsende Austrittstag! Kontrollieren Sie das Eintrittsdatum unter Menüpunkt <MA-Stämme>!

Frage: - Im Dezemberlohn werden einem Mitarbeiter ALV-Abzüge ab einer Lohnsumme berechnet, die höher ist als der Dezemberlohn. Wieso?
Antwort: - Für ALV (und SUVA) gilt ein Monatsmaximum, zugleich aber auch ein Jahresmaximum.Von Jan. bis Nov. wird bei den Abrechnungen das Monatsmaximum berücksichtigt. Wenn nun die Lohnsumme in einem Monat höher ist als das Monatsmaximum, ist der darüberliegende Lohnteil noch nicht abgerechnet. Im Dezember wird dann vorschriftsgemäss mit dem Jahresmaximum gerechnet und nicht abgerechnete Löhne noch berücksichtigt. (Der Schalter 'Lohn-Kumul' unter Menüpunkt <Erfassen> erlaubt die abgerechneten Lohnsummen für jede Versicherung laufend zu überprüfen!) - Weitere Erläuterungen zu diesem Aspekt finden Sie unter: ALV/NBU-Abzüge.

Frage: - Ein temporärer Mitarbeiter arbeitet aushilfsweise im Stundenlohn, wie soll ich seine Ferien berechnen?
Antwort: -In Menüpunkt <Hilfe> ist das Vorgehen für prozentuellen Abzüge beschrieben. Der Satz für Ferien-/Feiertagsentschädigung beträgt 8,33%. Bei unter 20 oder über 50 Jährigen aber 10.6%. Eröffnen Sie eine Lohnart z.B. '6. Ferien/Feiertagszulage' und setzen Sie in Menüpunkt <Erfassen> im. ersten Lohnfeld nach dem AHV-Lohn, einfach Prozentsatz und Lohnartnummer ein, z.B.: 10.6%/6

FIBU
Frage: Wie muss ich die Verrechnungssteuer buchen, die bei Zinsgutschriften meiner Bank abgezogen werden?
Antwort: - Zuerst verbuchen Sie den ganzen Betrag (Bruttozins) als Einnahme (z.B. Bank an Zinserträge). Dann die abgezogene Verrechnungssteuer (35%) als Ausgabe (z.B. Kto.Korr.Verrechnungssteuer Bern an Bank). Auf der Webseite http://www.estv.admin.ch/d/vst/dokumentation/formulare.htm kann das Rückerstattungsformular herunter geladen werden. Die Rückforderungen müssen spätestens nach 3 Jahren gestellt werden! - Bei Einzelfirmen wird die Verrechnungssteuer mit der privaten Steuererklärung (Wertschriftenverzeichnis) zurückgefordert, daher kein Verrechnungssteuerkonto führen, sondern den 35%-Abzug direkt ins Privatkonto buchen!

Frage: - Bei diversen Tabellen, z.B. Budget, ist der Text am rechten Rand abgeschnitten. Ist dies ein Programmfehler ?
Antwort: - Vermutlich ist auf Ihrem Computer die Systemoption 'Grosse Schriftarten' eingestellt. Dadurch werden die Schriften vergrössert und passen nicht mehr in vorgegebene Listen. Stellen Sie bitte auf 'Kleine Schriftarten' (96 dpi) um. Wie: Klick rechte Maustaste auf freie Stelle des Desktop > Eigenschaften > Einstellungen > Weitere Optionen. - Ändern Sie die Vergrösserung Ihres Monitors auschliesslich durch Verstellen der Auflösung (Bildschirmbereich).

Frage: - Kann ich für eine zweite Firma einen bereits bestehenden Kontenplan übernehmen und wie ?
Antwort: - Ganz einfach, Sie können den Kontenplan (in neueren Versionen) unter Menüpunkt <Kontoplan> mittels Schalter 'Export' in den Ordner 'Bireva' exportieren und müssen diese Kopie nur noch in den gewünschten Namen der neuen Buchhaltung umbennen z.B.: 'NEU02.FIB'.

Frage: - Bei automatischer Rückbuchung im Saldovortrag werden nicht alle Kreditoren (oder TP) automatisch zurückgebucht ?
Antwort: - Abschlussbuchungen, also auch Kreditoren oder TP, müssen per letzten Tag des Buchungsjahres eingebucht werden. Die automatische Rückbuchung berücksichtigt nur solche Buchungen.Wenn Sie ein laufendes Kreditorenkonto führen wollen, deaktivieren Sie bitte die automatische Rückbuchung. (unter Menüpunkt <Neues Jahr> bei 'Kreditoren' Nein einsetzen!). Achtung: bei automatischer Rückbuchung muss das Gegenkonto jeweils ein Aufwandkonto sein.

Frage: - Das Fibuprogramm enthält ein Menüpunkt <Kreditoren>, handelt es sich dabei um ein Kreditorenprogramm ?
Antwort: - Ja es ist ein einfaches und empfehlenswertes Krediprogramm. Sie erfassen die eingehenden Lieferantenrechnungen, erstellen Fälligkeits- und Zahlungslisten und buchen letztere automatisch ab. Lesen Sie die Erklärungen und zögern Sie nicht, gegebenfalls telefonische Hilfe bei Bireva zu verlangen.

Frage: - Kommt die MWST-Abrechnung nach Saldosteuersätzen für unsere Firma in Frage ?
Antwort: - Meistens lohnt es sich, die einfache Lösung der Saldobesteuerung zu wählen. Informieren Sie sich unter: Saldosteuersätze !!!

Frage: - Wir sind im Auto-Occasionshandel tätig und möchten die Margenbesteuerung anwenden. Wie vorgehen?
Antwort: - Die umfangreichen Bestimmungen finden Sie in der Branchenbroschüre für das Autogewerbe (Nr. 610.507). Beim Kauf einer Occasion ohne MwSt buchen Sie diese in ein Konto 'Lager Occasionen ohne MwSt'. Beim Verkauf dieser Occasion verbuchen Sie den Zahlungseingang ganz normal mit MwSt-Cod und buchen unter demselben Buchungsdatum die diesbezügliche Occasion von 'Lager Occasionen' an 'Einkauf Occasionen ohne MwSt' um und setzen dabei nach dem MwSt-Cod 0 ein Strichpunkt: 0; - Die MwSt-Abrechnung wird dies korrekt interpretieren. Testen Sie es aus!

Frage: - Nach einem Absturz wegen Stromausfall kann ich nicht mehr buchen, die Meldung 'Das Journal ist schon geöffnet' erscheint ?
Antwort: - Diese Netzwerkmeldung erscheint, wenn das Journal vor dem Absturz geöffnet war, betätigen Sie einfach den Schalter <Wiederholen>.

Frage: - Bei einzelnen Buchungen kann ich keinen Mwst-Cod setzen, es erscheint die Meldung 'Konto für MWST gesperrt' ?
Antwort: - Unter Menüpunkt <Konten> können Sie für jedes Konto einen Sperrcod setzen, welcher dazu dient, Fehler mit den MWST-Codes zu verhindern. Setzen Sie Cod 0 in Konten, welche weder Vor- noch Umsatzsteuer aufnehmen dürfen, Cod 1 für Aufwandkonti mit Vorsteuer und Cod 2 für Ertragskonti.

Frage: - Ich habe anlässlich der letzten MWST-Abrechnung bei einer grösseren Lieferantenrechnung vergessen den Cod zu setzen. Wie kann ich die Vorsteuer trotzdem noch zurückfordern ?
Antwort: - Machen Sie eine Rückbuchung ohne MWST-Cod (mit umgekehrten Konti) im aktuellen, noch nicht abgerechneten Quartal, dann eine 2. Buchung mit den ursprünglichen Konti und mit MWST-Cod. - Im Buchungstext beider Buchungen erwähnen Sie z.B. 'Lieferant XY, Berichtigung MWST'

Frage: - Ich kann plötzlich keine MWST-Codes mehr setzen, das Feld <MWST-Cod> ist sogar gesperrt ?
Antwort: - Betätigen Sie unter Menüpunt <Buchen> den Schalter <?> oder die Taste <F1> und Sie gelangen in die <Hilfe beim Buchen>. Am unteren Rand kontrollieren Sie die Option <MWST>. Vermutlich steht diese auf <nicht pflichtig> und die ganze MWST-Logik ist ausgeschaltet. Aktivieren Sie entweder <Vereinbart> oder <Vereinnahmt>

Frage: - Die MWST-Verwaltung verlangt ab sofort 'vereinbart', abzurechnen, statt 'vereinnahmt' wie bisher. Was muss ich vorkehren ?
Antwort: - Aktivieren Sie unter Menüpunkt 'MWST' die Option 'Vereinbart'. Debitoren: Setzen Sie dem MWST-Cod nun immer beim Rechnungsausgang, statt wie bisher beim Zahlungseingang. Bei Kreditorenzahlungen ist es nicht zwingend, die Rechnungen beim Eingang zu erfassen. Es wird aber akzeptiert, dass Sie wie bisher, die Vorsteuer erst bei der Zahlung zurückfordern, d.h.den Cod beim Verbuchen der Zahlung setzen.

Frage: - Ich habe ein Konto '7000 Ausserordentliches' eröffnet, welches MWST-pflichtige Posten enthält. Die Posten im Konto 7000 werden bei der MWST-Abrechnung aber nicht als Erträge erkannt !
Antwort: - Damit ein ausserhalb dem normalen Ertragsbereich liegendes Konto ebenfalls als Ertragskonto erkannt wird, muss im Namen des Kontos zwingend das Wort 'Ertrag' oder 'Erträge' vorkommen, z.B. 'Ausserdordentlicher Ertrag' oder 'Liegenschaftserträge.

Frage: - Ich habe einen Saldovortrag gemacht, nun stelle ich fest, dass nicht alle Eröffnungssaldi mit den Abschlusssaldi des Vorjahres übereinstimmen ?
Antwort: - Sie haben vermutlich zwischenzeitlich im alten Jahr noch etwas gebucht. Führen Sie den Saldovortrag im alten Jahr einfach noch einmal aus.

Frage: - Beim Buchen einer Gutschrift eines Lieferanten in die Kreditoren, erscheint eine Fehlermeldung, wieso?
Antwort: - Wenn Sie beim Jahresabschluss die Kreditoren (oder TP) automatisch zurückbuchen, dürfen Sie per Abschlussdatum nur echte Kreditoren einbuchen. Eine Gutschrift gehört eigentlich in Trans. Aktiven. Sie können aber die Logik überlisten, indem Sie ein Minusbetrag buchen, statt die Konten zu tauschen.

Frage: - Ich habe einen definitiven Saldovortrag gemacht, das Journal ist gesperrt aber ich sollte noch einige Buchungen einfügen.
Antwort: - Eine gesperrte Buchhaltung können Sie mittels Mastercod entsperren (in Hauptmenü Taste Pause/Break betätigen !!!)

Frage: - Kann die Anzahl der Fixtexte (gegenwärtig nur 40) erhöht werden ?
Antwort: - Seit einiger Zeit erlaubt das Programm das Erhöhen der Fixtexte und Gruppen bis auf 99. Siehe Menüpunkt <Fixtexte>.

Frage: - Kann ich ein aktuelles Buchungsjournal durch ein früheres, z.B. vom Vormonat, ersetzen ?
Antwort: - In Menüpunkt <Rücksetzen> sind alle versteckten Wiederherstellungspunkte sichtbar und können geladen werden. Mehr über Journale manipulieren siehe auch unter: Tipps +Tricks !!!

Frage: - Kann man eigentlich keine Sammelbuchungen ausführen ?
Antwort: - Doch! Eröffnen Sie ein Durchlaufkonto z.B. <1999 Sammelbuchungen>. Buchen Sie nun alle einzelnen Posten z.B. einer Belastungsanzeige in dieses Konto, z.B. <3000 an 1999, Wareneinkauf> und am Ende das Total <1999 an Bank Total Belastungen>. Am Ende muss das Konto immer auf Null stehen. Wenn Sie die automatische Journal-Addition oder die Klick-Addition verwenden, sind Sammelbuchungen gar nicht notwendig.

ALLGEMEIN
Frage: - Ich komme mit meinem Geheimcod nicht mehr ins Programm hinein! - Oder: Ich kann keine Zahlen mehr eingeben!
Antwort: - Numlocktaste aktivieren (Kontrolllämpchen 'Num Lock' muss leuchten)! - Umschaltfeststeller deaktivieren! (Kontrolllämpchen 'Caps Lock' darf nicht leuchten)!

Frage: Ich habe mein Passwort vergessen und komme nicht mehr ins Programm hinein!
Antwort: - Versuchen Sie es so: Taste <Alt G> gedrückt halten, dann einmal Taste <2> , dann zweimal Taste <3> und Taste <2> noch einmal betätigen.(2332, bezw. @##@)

Frage: - Ist eine Datensicherung wirklich jedesmal notwendig, wenn ich das Programm verlasse ?
Antwort: - Sichern Sie lieber zweimal zuviel als einmal zuwenig. (Eine Festplatte kann jederzeit, ohne Vorwarnung abstürzen, ganz abgesehen von plötzlich auftauchenden Viren!). Sichern Sie jedesmal bevor Sie das Programm verlassen auf eine Diskette, einen USB-Stick oder über Netzwerk und machen Sie gelegentlich eine Gesamtsicherung des Ordners <BIREVA> auf einen anderen Drive der Festplatte oder des Netzwerkes.

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aktualisiert am: 02.05.2010