LOHN
Die SUVA stellt
die jedes Jahr aktualisierte Broschüre Nr. 1313
kostenlos zur Verfügung. In dieser werden alle
möglichen und unmöglichen Lohnarten in Bezug auf AHV-
und UVG-Pflicht behandelt. Diese Broschüre gehört zur
Pflichtlektüre für jeden, der mit Löhnen zu tun hat.
Bezugsquelle: http://www.suva.ch/home/suvapro (unter Rubrik 'Infomittel und
Publikationen).
Das BIREVA Lohnprogramm wurde von der SUVA
(Kreisdirektion Aarau) geprüft und am 20.03.1990 unter
der Bezeichnung <BIREVA-LOHN> genehmigt. Seither
kontrollieren AHV- und SUVA-Revisoren bei allen Anwendern
regelmässig die Korrektheit der Lohnabrechnungen. Es ist
diesbezüglich in all den vielen Jahren überhaupt noch
nie eine Beanstandung eingegangen.
Die Berechnung der Löhne erfolgt unter dem Jahr mit dem
ALV-Monatsmaximum und im Dezember mit dem Jahresmaximum.
Einzel- oder Jahreslöhne werden daher nur korrekt
abgerechnet, wenn sie entweder im Dezember verbucht oder aber unter Menüpunkt 'Löhne
erfassen' im Feld <Auszahlung J/N> mit einem 'E'
für Einmalzahlung gekennzeichnet werden. Bei einem
Austritt im Laufe des Jahres muss die letzte
Lohnabrechnung unbedingt mit eingesetztem Austrittsdatum
erfolgen, damit das Programm eine Schlussabrechnung
vornimmt.
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Frage: - Nach einer Firmengründung per 01.07.2009 muss
der erste Lohn per Juli erstellt werden. Das Programm
möchte aber immer den Januarlohn verbuchen. Wie muss ich
vorgehen um den Juli zu verbuchen?
Antwort: Das Programm geht
immer davon aus, dass der erste Lohn im Januar anfällt.
Ist dies z.B. bei einer neuen Firma nicht der Fall, muss
unter Menüpunkt <FIRMA> dem Lohnjahr der
entsprechende Monat vorangesetzt werden. Lesen Sie unter
Menüpunkt <FIRMA> den Infotext im gelben Feld.
Frage: - Wie behandelt man Vorschüsse im
Lohn- und Fibuprogramm ?
Antwort: - Ein Vorschuss
oder Darlehen wird nie als Lohn ausbezahlt, sondern
direkt als Kasse- oder Bankbezug verbucht. Als Gegenkonto
kann direkt das Lohnzahlungskonto verwendet werden. Aber
auch 'Transitorische Aktiven' wäre möglich, weil ja ein
Vorschuss bis zur Rückzahlung, buchhalterisch gesehen,
ein Aktivposten ist. Wenn Vorschüsse aber häufig sind,
sollte ein spezielles Konto, wie z.B. '1350
Durchlaufkonto Vorschüsse' eröffnet werden. Beim
Rückfordern über Lohn verwenden Sie die Abzugslohnart
'./. Abzug Vorschuss' und setzen unter
<Verbuchen>/<Fibu-Konten> für den
Fibuübertrag genau das bei der Auszahlung verwendete
Konto ein.
Frage: - Wie erfasse ich Privatfahrten
mit Geschäftsauto im Lohn ?
Antwort: - Kostenlose
Privatfahrten mit Geschäftsautos oder andere geldwerte
Leistungen müssen als Lohnbestandteile abgerechnet
werden, weil sie AHV/ALV- und steuerpflichtig sind. Im
Lohn, unter Menüpunkt <Lohnarten> aktivieren Sie
mit Schalter <KATALOG EIN> eine diesbezügliche
Lohnart mit korrekter Ziffer gemäss Lohnausweis. z.B.:
'Privatanteile Auto 2.2' und setzen in Menüpunkt
<Erfassen> den Betrag ein (0,8%/mtl. des
Kaufpreises, mind. Fr. 150/mtl).- Mit einer Abzugslohnart
z.B.: Nr. 24 './. Abzug Privatanteile' ziehen Sie
denselben Betrag sogleich wieder ab, die Leistungen sind
ja bereits bezogen. Mit diesen beiden Vorgängen sind
Sozialleistungs- und Steuerpflicht erfüllt. Für das
Fibuübertragskonto im Lohn unter
<Verbuchen>/<Fibukonten> verwenden Sie ein
Konto wie 'Lohnrückbehalt' oder 'Div. Lohnabzüge.
Diese
recht komplizierten Abläufe können allerdings elegant
umgangen werden:
Wird nämlich die oben erwähnte Leistung mit einer
normalen MWST-pflichtigen Rechnung belastet und vom MA
beglichen, ist ein Erfassen im Lohn überflüssig.
Stellen Sie also unter Einhaltung der oben erwähnten
Kriterien spätestens Ende Jahr eine Rechnung und
verrechnen den Rechnungsbetrag mit der Gratifikantion des
Mitarbeiters. (Eine explizite schriftliche Zustimmung zu
dieser Praxis durch die MWST-Verwaltung Bern liegt mir
vor!) - Ob Sie die Gratifikation dann demensprechend
erhöhen, liegt in Ihrem Ermessen.
Frage: - Ist es möglich eine
Lohnabrechnung einer bereits verbuchten Auszahlung zu
drucken.
Antwort: -
Lohnabrechnungen vor dem Verbuchen immer in 2 Exemplaren
drucken! 1 Exempar für Ihr Archiv! Wegen der
automatischen Berechnung des ALV und UVG-Monatsmaximums
können Abrechnungen vor und nach dem Verbuchen
unterschiedlich sein. Eine neue Lohn-Version, welche
erlaubt Abrechnungen des allerletzten verbuchten Lohnes
auszudrucken, is neu im Internet aufgeschaltet,
Frage: - Mein Drucker druckt die neuen
Lohnausweise ohne Zahlen, die Betragsfelder sind komplett
leer.
Antwort: - Ältere Drucker
können evtl. den Hintergrund nicht drucken. Setzen Sie
unter <Lohnausweis> die Option 'Hintergrund Felder'
auf 'ohne'
Frage: - Gibt es eine Möglichkeit im
Lohnprogramm den Ablauf von Kinderzulagen zu überwachen?
Antwort: - Ja. Unter
Menüpunkt 'MA-Stämme' ein Stamm auswählen, dann Taste
<F1> betätigen und Anleitung befolgen!
Frage: - Wieso werden die Abzüge für
die KTG-Versicherung im neuen Lohnausweis nicht
berücksichtigt ?
oder: - Wieso stimmt der
Nettolohn im Lohnausweis nicht mit dem Nettolohn im
Kontoauszug eines MA überein?
Antwort: - Auch im
alten Lohnausweis war dies schon der Fall, nur ist es
dort nicht aufgefallen, weil der Nettolohn gar nicht
ausgewiesen wurde. Bei der KTG-Versicherung handelt es
sich um eine nicht obligatorische Versicherung deren
Prämien der Mitarbeiter selber in seiner
Steuererklärung unter 'Versicherungsprämien' geltend
machen kann. Zu diesem Zweck wird der KTG-Abzug unter
'Bemerkungen' im Lohnausweis aufgeführt.
Frage: - Wie werden Entschädigungen der
Mutterschaftversicherung behandelt ?
Antwort: - Wie andere
EO-Entschädigungen sind
solche Entschädigungen AHV/ALV-,
nicht aber UVG-pflichtig. (Lohnart 19 verwenden!)
Frage: - Wie behandle ich im Lohnprogramm
eine einmalige, jährliche Zahlung für.
Verwaltungsratshonorar ?
Antwort: -
Verwaltungsratshonorar für mitarbeitende
Verwaltungsräte: das Honorar wird wie ein ganz
gewöhnlicher Lohn behandelt. Für Verwaltungsräte ohne
Lohnbezüge: das Honorar ist AHV-pflichtig aber nicht
UVG-pflichtig. Setzen Sie letzterenfalls den Suvacod auf
Null.
Damit ALV-Maximum und Renterfreibetrag korrekt fürs
ganze Jahr berechnet werden, müssen Sie eine solche
Lohnverbuchung entweder im Monat Dezember vornehmen oder
aber in Menüpunkt <Löhne erfassen> unter
<Auszahlung J/N> den Buchstaben <E> für
Einmallohn einsetzen.
Frage: Ein pensionierter Mitarbeiter hat
nach Erreichen des Rentenalters noch Aushilfsarbeiten
geleistet und dafür einige Lohnzahlungen erhalten. Das
Programm hat aber für die AHV-Abrechnung nur 8
Renterfreibeträge zu 1'400.- anstatt den
Jahresfreibetrag von Fr. 16'800.- angerechnet.
Antwort: - Wenn 8
Rentnerfreibeträge angerechnet wurden, erfolgte die
letzte Auszahlung wohl im Monat August. Zu diesem
Zeitpunkt geht das Programm davon aus, dass noch weitere
Zahlungen folgen würden. Um Rentnerfreibeträge und
ALV-Maximum korrekt zu berechnen, muss eine Einmalzahlung
entweder im Dezember verbucht oder mit 'E' markiert
werden, siehe obiger Absatz.
Frage: - Wieso zieht das Lohnprogramm
einem über 17-jährigen Lehrling keine AHV ab ? - Das
Geburtsdatum ist richtig eingesetzt.
Antwort: - Die AHV-pflicht
beginnt nicht sofort nach dem 17. Geburtstag, sondern
erst am 1.1. des Folgejahres. Kontrollieren Sie aber auch
unter dem 1. Menüpunkt <FIRMA> ob das richtige
Lohnjahr eingesetzt ist.
Frage: - Ein Mitarbeiter
hat das Rentenalter im Laufe des Monats erreicht,
trotzdem berechnet das Programm noch AHV und ALV.
Antwort: - Das
gesetzliche Rentenalter beginnt nicht sofort nach
Erreichen des Rentenalters. sondern erst am 1. des darauf
folgenden Monats.
Frage: - Ein
Kadermitarbeiter hat eine spezielle Taggeldversicherung
mit fixem Beitrag. Kennt das Programm nur prozentuelle
Abzüge?
Antwort: - Sie
können im Feld <KTG-Abzug> auch Fixbeiträge
einsetzen.
Frage: - Nach einem
Systemabsturz ist das Lohnjournal verschwunden, Gibt es
eine Rettung ?
Antwort: - Starten
Sie das Programm bis zum 1. Startfenster. Setzen Sie im
oberen Feld Ihre Initalen und im Unteren betätigen Sie
die Taste F11. Es erscheint nun der Laufwerksbuchstabe
Ihrer letzten Datensicherung. Sie können das Laufwerk
auch noch ändern. Dann betätigen Sie nochmals F11 und
es erscheint ein Verzeichnis Ihrer Datensicherungen.
Klicken Sie auf den gewünschten Lohn und starten diesen.
Sofern Sie eine Datensicherung auf letztem Stand
ausgeführt hatten, sind die Lohndaten nun wieder
vorhanden. Wenn nicht, konsultieren Sie Bireva Software,
welche noch Zugriff auf versteckte Sicherungen hat,
welche das Lohnprogramm selbständig im Hintergrund
ausführt.
Frage: - Einem
neuen Mitarbeiter mit Monatslohn Fr. 11'000.- werden bei
der ersten Lohnabrechnung im Januar ALV- und SUVA-Abzüge
nur für einen Lohn von Fr. 9'450.- berechnet. Da das
ALV-Monatsmaximum aber 10'500 ist, kann doch was nicht
stimmen!
Antwort: - Ein
ALV-/SUVA-Maximum von gegenwärtig Fr.126'000/Jahr.
entspricht einem Tagesmaximum von Fr. 350.-. (Jeder
Monat, inkl. Feb. wird zu 30 Tage gerechnet). Somit
entspricht Fr. 9'450.- genau
27 Tagen à 350. Das Programm berücksichtigt, dass Sie
offensichtlich als Eintrittsdatum den 3. Januar
eingesetzt haben. Wenn der Eintritt gemäss Vertrag so
festgelegt wurde so ist die Abrechnung absolut korrekt.
Versicherungsbeginn ist immer Eintrittstag und
Versicherungsende Austrittstag! Kontrollieren Sie das
Eintrittsdatum unter Menüpunkt <MA-Stämme>!
Frage: - Im
Dezemberlohn werden einem Mitarbeiter ALV-Abzüge ab
einer Lohnsumme berechnet, die höher ist als der
Dezemberlohn. Wieso?
Antwort: - Für ALV
(und SUVA) gilt ein Monatsmaximum, zugleich aber auch ein
Jahresmaximum.Von Jan. bis Nov. wird bei den Abrechnungen
das Monatsmaximum berücksichtigt. Wenn nun die Lohnsumme
in einem Monat höher ist als das Monatsmaximum, ist der
darüberliegende Lohnteil noch nicht abgerechnet. Im
Dezember wird dann vorschriftsgemäss mit dem
Jahresmaximum gerechnet und nicht abgerechnete Löhne
noch berücksichtigt. (Der Schalter 'Lohn-Kumul' unter
Menüpunkt <Erfassen> erlaubt die abgerechneten
Lohnsummen für jede Versicherung laufend zu
überprüfen!) - Weitere Erläuterungen zu diesem Aspekt
finden Sie unter: ALV/NBU-Abzüge.
Frage: - Ein
temporärer Mitarbeiter arbeitet aushilfsweise im
Stundenlohn, wie soll ich seine Ferien berechnen?
Antwort: -In
Menüpunkt <Hilfe> ist das Vorgehen für
prozentuellen Abzüge beschrieben. Der Satz für
Ferien-/Feiertagsentschädigung beträgt 8,33%. Bei unter
20 oder über 50 Jährigen aber 10.6%. Eröffnen Sie eine
Lohnart z.B. '6. Ferien/Feiertagszulage' und setzen Sie
in Menüpunkt <Erfassen> im. ersten Lohnfeld nach
dem AHV-Lohn, einfach Prozentsatz und Lohnartnummer ein,
z.B.: 10.6%/6
FIBU
Frage: Wie muss ich die
Verrechnungssteuer buchen, die bei Zinsgutschriften
meiner Bank abgezogen werden?
Antwort: - Zuerst verbuchen
Sie den ganzen Betrag (Bruttozins) als Einnahme (z.B.
Bank an Zinserträge). Dann die abgezogene
Verrechnungssteuer (35%) als Ausgabe (z.B.
Kto.Korr.Verrechnungssteuer Bern an Bank). Auf der
Webseite http://www.estv.admin.ch/d/vst/dokumentation/formulare.htm kann das Rückerstattungsformular herunter
geladen werden. Die Rückforderungen müssen spätestens
nach 3 Jahren gestellt werden! - Bei Einzelfirmen wird
die Verrechnungssteuer mit der privaten Steuererklärung
(Wertschriftenverzeichnis) zurückgefordert, daher kein
Verrechnungssteuerkonto führen, sondern den 35%-Abzug
direkt ins Privatkonto buchen!
Frage: - Bei
diversen Tabellen, z.B. Budget, ist der Text am rechten
Rand abgeschnitten. Ist dies ein Programmfehler ?
Antwort: - Vermutlich ist
auf Ihrem Computer die Systemoption 'Grosse Schriftarten'
eingestellt. Dadurch werden die Schriften vergrössert
und passen nicht mehr in vorgegebene Listen. Stellen Sie
bitte auf 'Kleine Schriftarten' (96 dpi) um. Wie: Klick
rechte Maustaste auf freie Stelle des Desktop >
Eigenschaften > Einstellungen > Weitere Optionen. -
Ändern Sie die Vergrösserung Ihres Monitors
auschliesslich durch Verstellen der Auflösung
(Bildschirmbereich).
Frage: - Kann ich
für eine zweite Firma einen bereits bestehenden
Kontenplan übernehmen und wie ?
Antwort: - Ganz einfach, Sie
können den Kontenplan (in neueren Versionen) unter
Menüpunkt <Kontoplan> mittels Schalter 'Export' in
den Ordner 'Bireva' exportieren und müssen diese Kopie
nur noch in den gewünschten Namen der neuen Buchhaltung
umbennen z.B.: 'NEU02.FIB'.
Frage: - Bei automatischer Rückbuchung
im Saldovortrag werden nicht alle Kreditoren (oder TP)
automatisch zurückgebucht ?
Antwort: -
Abschlussbuchungen, also auch Kreditoren oder TP, müssen
per letzten Tag des Buchungsjahres eingebucht werden. Die
automatische Rückbuchung berücksichtigt nur solche
Buchungen.Wenn Sie ein laufendes Kreditorenkonto führen
wollen, deaktivieren Sie bitte die automatische
Rückbuchung. (unter Menüpunkt <Neues Jahr> bei
'Kreditoren' Nein einsetzen!). Achtung: bei automatischer
Rückbuchung muss das Gegenkonto jeweils ein Aufwandkonto
sein.
Frage: - Das
Fibuprogramm enthält ein Menüpunkt <Kreditoren>,
handelt es sich dabei um ein Kreditorenprogramm ?
Antwort: - Ja es ist ein
einfaches und empfehlenswertes Krediprogramm. Sie
erfassen die eingehenden Lieferantenrechnungen, erstellen
Fälligkeits- und Zahlungslisten und buchen letztere
automatisch ab. Lesen Sie die Erklärungen und zögern
Sie nicht, gegebenfalls telefonische Hilfe bei Bireva zu
verlangen.
Frage: - Wir sind
im Auto-Occasionshandel tätig und möchten die
Margenbesteuerung anwenden. Wie vorgehen?
Antwort: - Ausführlichen
Bestimmungen finden Sie in der Branchenbroschüre für
das Autogewerbe (Nr. 610.507). Mit dem ab 01.01.2010 in
Kraft getretenen neuen MWST-Gesetz ist die
Margenbesteuerung aufgehoben. Dafür kann beim Kauf einer
Occasion ein 'fiktive Vorsteuer' zurückgefordert werden,
auch wenn es sich beim Verkäufer der Occasion um eine
Privatperson handelt.
Frage: - Nach einem Absturz wegen
Stromausfall kann ich nicht mehr buchen, die Meldung 'Das
Journal ist schon geöffnet' erscheint ?
Antwort: - Diese Netzwerkmeldung
erscheint, wenn das Journal vor dem Absturz geöffnet
war, betätigen Sie einfach den Schalter
<Wiederholen>.
Frage: - Bei einzelnen Buchungen kann ich
keinen Mwst-Cod setzen, es erscheint die Meldung 'Konto
für MWST gesperrt' ?
Antwort: - Unter Menüpunkt
<Konten> können Sie für jedes Konto einen
Sperrcod setzen, welcher dazu dient, Fehler mit den
MWST-Codes zu verhindern. Setzen Sie Cod 0 in Konten,
welche weder Vor- noch Umsatzsteuer aufnehmen dürfen,
Cod 1 für Aufwandkonti mit Vorsteuer und Cod 2 für
Ertragskonti.
Frage: - Ich habe anlässlich der letzten
MWST-Abrechnung bei einer grösseren Lieferantenrechnung
vergessen den Cod zu setzen. Wie kann ich die Vorsteuer
trotzdem noch zurückfordern ?
Antwort: - Machen Sie eine
Rückbuchung ohne MWST-Cod (mit umgekehrten Konti) im
aktuellen, noch nicht abgerechneten Quartal, dann eine 2.
Buchung mit den ursprünglichen Konti und mit
MWST-Cod. - Im Buchungstext beider Buchungen erwähnen
Sie z.B. 'Lieferant XY, Berichtigung MWST'
Frage: - Ich kann plötzlich keine
MWST-Codes mehr setzen, das Feld <MWST-Cod> ist
sogar gesperrt ?
Antwort: - Betätigen Sie unter
Menüpunt <Buchen> den Schalter <?> oder die
Taste <F1> und Sie gelangen in die <Hilfe beim
Buchen>. Am unteren Rand kontrollieren Sie die Option
<MWST>. Vermutlich steht diese auf <nicht
pflichtig> und die ganze MWST-Logik ist ausgeschaltet.
Aktivieren Sie entweder <Vereinbart> oder
<Vereinnahmt>
Frage: - Die MWST-Verwaltung verlangt ab
sofort 'vereinbart', abzurechnen, statt 'vereinnahmt' wie
bisher. Was muss ich vorkehren ?
Antwort: - Aktivieren Sie unter
Menüpunkt 'MWST' die Option 'Vereinbart'. Debitoren:
Setzen Sie dem MWST-Cod nun immer beim Rechnungsausgang,
statt wie bisher beim Zahlungseingang. Bei
Kreditorenzahlungen ist es nicht zwingend, die Rechnungen
beim Eingang zu erfassen. Es wird aber akzeptiert, dass
Sie wie bisher, die Vorsteuer erst bei der Zahlung
zurückfordern, d.h.den Cod beim Verbuchen der Zahlung
setzen.
Frage: - Ich habe ein Konto '7000
Ausserordentliches', welches MWST-pflichtige Posten
enthält. Ich kann jedoch darin keine MWST-Codes setzen!
Antwort: - Damit ein ausserhalb dem normalen
Ertragsbereich liegendes Konto ebenfalls als Ertragskonto
erkannt wird, sollte im Namen des Kontos das Wort
'Ertrag' oder 'Erträge' vorkommen, z.B.
'Ausserdordentliche Erträge'. Ist dies nicht der Fall,
können Sie auch nach dem Kontonamen ein Paragraf und den
anzuwendenden MWST-Code setzen , z.B. 'Andere Einnahmen
§1'. Diese Methode können Sie auch in normalen
Ertragskonten anwenden. Damit wird der MWST-Code beim
Buchen jeweils automatisch eingesetzt.
Frage: - Wenn ich
ein Debitorenkonto führe, kann ich beim Zahlungseingang
keinen MWST-Code setzen! (ich rechne aber 'vereinnahmt'
ab!)
Antwort: -Sie müssen die
Umlenkung verwenden: 'Debitoren #3000'. So können Sie
Codes setzen und zudem wird die Umsatzsteuer nicht im
Debitorenkonto abgebucht, sondern korrekt am erwähnten
Ertragskonto.
Frage: - Ich habe
einen Saldovortrag gemacht, nun stelle ich fest, dass
nicht alle Eröffnungssaldi mit den Abschlusssaldi des
Vorjahres übereinstimmen ?
Antwort: - Sie haben
vermutlich zwischenzeitlich im alten Jahr noch etwas
gebucht.Evtl. im Zusammenhang mit der Kontrolle durch
Ihren Treuhänder. Führen Sie den Saldovortrag im alten
Jahr einfach noch einmal aus.
Frage: - Beim Buchen einer Gutschrift
eines Lieferanten in die Kreditoren, erscheint eine
Fehlermeldung, wieso?
Antwort: - Wenn Sie beim
Jahresabschluss die Kreditoren (oder TP) automatisch
zurückbuchen, dürfen Sie per Abschlussdatum nur echte
Kreditoren einbuchen. Eine Gutschrift gehört eigentlich
in Trans. Aktiven. Sie können aber die Logik
überlisten, indem Sie ein Minusbetrag buchen, statt die
Konten zu tauschen.
Frage: - Ich habe
einen definitiven Saldovortrag gemacht, das Journal im
alten Jahr ist nun gesperrt aber ich sollte noch einige
Buchungen einfügen.
Antwort: - Eine gesperrte
Buchhaltung können Sie mit dem Mastercod '¬¬'
entsperren: Im Hauptmenü einfach 'Pause'- oder
'Break'-Taste bettätigen und die erscheinende rosa
Info-Tafel beachten.
Frage: - Kann die
Anzahl der Fixtexte (gegenwärtig nur 40) erhöht werden
?
Antwort: - Seit einiger Zeit
erlaubt das Programm das Erhöhen der Fixtexte und
Gruppen bis auf 99. Siehe Menüpunkt <Fixtexte>.
Frage: - Kann man
eigentlich keine Sammelbuchungen ausführen ?
Antwort: - Doch! Eröffnen
Sie ein Durchlaufkonto z.B. <1999 Sammelbuchungen>.
Buchen Sie nun alle einzelnen Posten z.B. einer
Belastungsanzeige in dieses Konto, z.B. <3000 an 1999,
Wareneinkauf> und am Ende das Total <1999 an Bank
Total Belastungen>. Am Ende muss das Konto immer auf
Null stehen. Wenn Sie die automatische Journal-Addition
oder die Klick-Addition verwenden, sind Sammelbuchungen
gar nicht notwendig.
ALLGEMEIN
Frage: - Beim Betätigen der ENTER-Taste.
ertönt oft ein recht störender Signalton. Dies ist
sperziell beim Buchen sehr lästig.Wie lässt sich dieser
Ton abschalten ?
Antwort: - Dieser
Signalton wird nicht vom Programm sondern von Ihrem
Computer erzeugt! - Abschalten: Start=>
Einstellungen=>Systemsteuerung=>Sounds und
Audiogeräte. Hier lassen sich alle Signaltöne des
Computers ein-/ oder ausschalten
Frage: - Ich komme mit meiner
Kurzbezeichnung nicht mehr ins Programm hinein! - Oder:
Ich kann keine Zahlen mehr eingeben!
Antwort: - Numlocktaste
aktivieren (Kontrolllämpchen 'Num Lock' muss leuchten)!
- Umschaltfeststeller deaktivieren! (Kontrolllämpchen
'Caps Lock' darf nicht leuchten)!
Frage: - Ich habe mein Passwort vergessen und komme nicht mehr ins
Programm hinein!
Antwort: - Versuchen Sie es so: Taste
<Alt G> gedrückt halten, dann einmal Taste
<2> , dann zweimal Taste <3> und Taste
<2> noch einmal betätigen.(2332, bezw. @##@)
Frage: -
Wie kann ich ein einmal eingegebenes Passwort ändern
Antwort: - Setzen Sie beim Programmstart ins obere Feld
<Initialen> den Code ' ¬¬' (2 Mal Taste 6 mit Alt
und Ctrl). Starten Sie dann das Programm wie üblich und
wählen den allerersten Menüpunkt <FIRMA> wo nun
das Passwort sichtbar und änderbar ist.
Frage: - Ist eine Datensicherung wirklich
jedesmal notwendig, wenn ich das Programm verlasse ?
Antwort: - Sichern Sie lieber
zweimal zuviel als einmal zuwenig. (Eine Festplatte kann
jederzeit, ohne Vorwarnung abstürzen, ganz abgesehen von
plötzlich auftauchenden Viren!). Sichern Sie jedesmal
bevor Sie das Programm verlassen auf eine Diskette, einen
USB-Stick oder über Netzwerk und machen Sie gelegentlich
eine Gesamtsicherung des Ordners <BIREVA> auf einen
anderen Drive der Festplatte oder des Netzwerkes.
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